Vorwort

Dieses Buch habe ich für Sie und für alle diejenigen geschrieben, die sich für die Enttabuisierung des Themenkomplexes 'Sterben - Tod - Trauer' interessieren und sich vielleicht sogar dafür einsetzen.

Für mich, den Bestatter, ist es eine Selbstverständlichkeit, Beiträge zur Enttabuisierung zu leisten. Einer dieser Beiträge liegt nun vor Ihnen in Form eines Ratgebers bzw. einer Anleitung, einen Verstorbenen zu versorgen und zu behandeln.

Dieser Ratgeber zum Versorgen und Behandeln von Verstorbenen darf keinesfalls mißverstanden werden als das Zurückgeben einer lästigen Dienstleistung an die Angehörigen. Dieser Ratgeber dient der Aufklärung, er soll den latenten Bedarf an Informationen und Kenntnissen zu diesem Thema abdecken. Veröffentlichung zum Thema 'Hausaufbahrung' mag für den einen oder anderen als schockierend empfunden werden, wird man doch aufgefordert, sich mit Toten zu befassen. Um aber den Thernenkomplex 'Sterben - Tod - Trauer' aus dem Tabu zu lösen, wäre es eine sehr zweifelhafte Vorgehensweise, wenn der Umgang mit der Leiche aus hygienischen oder sonstigen fragwürdigen Gründen ausgespart würde.

Oft kommt es vor, daß Angehörige gar nicht wissen, daß sie einen Verstorbenen selbst versorgen dürfen, obwohl sie rein rechtlich die Möglichkeit dazu hätten. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Verstorbene ausschließlich von Bestattern versorgen zu lassen.

Selbstverständlich sind die Bestatter die kompetenten Fachfrauen und Fachmänner die für Sie eine Hausaufbahrung mit allen erforderlichen Maßnahmen realisieren können. Diejenigen unter Ihnen, die nach der Lektüre dieses Buches die Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen selbst durchführen wollen, können es tun, aber niemand soll sich durch dieses Buch dazu genötigt fühlen.

Diejenigen, die einen Verstorbenen lieber durch einen Bestatter ihres Vertrauens versorgen lassen wollen, sollten diesen Wunsch unmittelbar bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Bestatter äußern. Diese Leistungen des Bestatters müssen bezahlt werden. Das heißt, sie kosten Geld. Selbst, wenn Angehörige gemeinsam mit dem Bestatter den Verstorbenen versorgen möchten, muß der Bestatter die Zeit in Rechnung stellen. Weiterhin muß an dieser Stelle gesagt sein, daß in dem vorliegenden Buch Versorgungs- und Behandlungsmaßnahmen dargestellt sind, die von Angehörigen - also Laien auf dem Gebiete des Versorgens von Verstorbenen - durchgeführt werden können.

Der professionelle Bestatter arbeitet anders, als es hier beschrieben wird. Er wendet eigene Arbeitstechniken unter Benutzung seiner aufgabenspezifischen Betriebsmittel an. Das wiederum schließt meiner Ansicht nach Arbeitsgemeinschaften von Bestattern und Angehörigen aus.

Folgende Intention soll dieses Buch übermitteln: das Berühren des Verstorbenen, aber auch schon das bloße Betrachten des Verstorbenen, sind die einzigen Möglichkeiten, sich bewußt vom Verstorbenen zu verabschieden. Bewußt heißt in diesem Falle, die Letztmaligkeit, die Endgültigkeit, also den Tod des Verstorbenen für sich selbst zu realisieren, ihn zu erfassen, um dadurch einen heilenden Trauerprozeß in Gang zu bringen.

Sich mit dem Verstorbenen zu befassen, bedeutet dessen Tod zu erfassen. Das erleichtert in der späteren Trauerphase, den Tod (Verlust) voll und ganz akzeptieren zu können, da man sich selber zweifelsfrei vom Tod des Verstorbenen überzeugt hat.

Zu den Vier Phasen der Trauer sei hier auf die am Schluß befindlichen Literaturhinweise aufmerksam gemacht.

Ich hoffe, daß die einzelnen Kapitel verständlich beschrieben sind, damit Ihnen dieses Buch in dieser emotionsgeladenen Zeit ein guter Ratgeber sein wird. Ich freue mich über jede Anregung und auch Kritik, die Sie mir zum Thema und zu dem Buch gerne zukommen lassen können.

Der erste Schritt in die Trauer ist gleichzeitig der erste Schritt durch die Trauer.

Bernd-Peter Bertram

  

Inhalt

1. Vorwort 

2. Einleitung 

3. Definition des Begriffes Hausaufbahrung 

4. Gesetzliche Grundlagen 

4.1. Baden-Württemberg

4.2. Bayern

4.3. Berlin

4.4. Brandenburg

4.5. Bremen

4.6. Hamburg

4.7. Hessen

4.8. Mecklenburg-Vorpommern

4.9. Niedersachsen

4.10. Nordrhein-Westfalen

4.11. Rheinland-Pfalz

4.12. Saarland

4.13. Sachsen

4.14. Sachsen-Anhalt

4.15. Schleswig-Hlolstein

4.16. Thüringen

4.17. Zusammenfassung und ergänzende Informationen zum Kapitel 'Gesetzliche Grundlagen' 

5. Situationsabgrenzung und -beschreibung 

6. Versorgen und Behandeln Verstorbener 

6.1. Allgemeines

6.2. Versorgen und Behandeln Verstorbener, die Pflegepatienten waren

6.2.1. Reinigen des 'sichtbaren Bereichs'

6.2.2. Behandeln des 'nichtsichtbaren Bereichs'

6.2.2.1. Versorgen von Decubiti

6.2.2.2. Versorgen des Genitalbereichs

6.2.2.3. Versorgen eines künstlichen Darm- oder Blasenausgangs

6.2.3. Ankleiden eines Verstorbenen

6.2.4. Rasieren von Verstorbenen

6.2.5. Verschließen der Augen des Verstorbenen

6.2.6. Verschließen des Mundes des Verstorbenen

6.2.7. Behandeln der Haare des Verstorbenen

6.2.8. Abschließende Arbeiten

6.3. Versorgen und Behandeln von plötzlich Verstorbenen

6.3.1. Entkleiden des Verstorbenen

6.3.2. Das Behandeln an- oder abgewinkelter Gliedmaße

6.3.3. Das Behandeln von Hautverfärbungen im 'sichtbaren Bereich'

6.3.4. Behandeln der Haare des plötzlich Verstorbenen 

7. Hygienevorschläge 

8. Zusammenfassung 

9. Quellennachweise 

10. Nachwort 

11. Literaturhinweise 

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